Unverheiratete volljährige Kinder, die in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, sind dies auch nach Schulabschluss während der Ausbildung oder des Studiums. Bei Arbeitslosigkeit nach dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung gilt der Versicherungsschutz im Tarif comfort bis zu 1 Jahr und im Tarif premium sogar bis zu 2 Jahre weiter.
Ob Ihr Kind noch bei Ihnen als versicherungsnehmende Person mitversichert ist oder selbst eine Haftpflichtversicherung für Studierende braucht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Mitversichert über die R+V-Familienhaftpflicht
- Kinder in der Schulausbildung
- Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
- Unverheiratete, volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium und freiwilligen Wehr- und Sozialdiensten
- Unverheiratete Kinder während der Wartezeit vor Ausbildung oder Studium
- Unverheiratete Kinder bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildung oder Studium
Versichert nur durch eine eigene Haftpflichtversicherung
- Verheiratete Kinder
- Kinder, die nach Ausbildung oder Studium einen eigenen Beruf haben
- Kinder, die nach dem Studium ihre Referendariatszeit absolvieren
- Berufstätige Kinder, die eine zweite Ausbildung oder ein weiteres Studium absolvieren