- Weltweit und rund um die Uhr
- Absicherung auch bei Unfällen
- 24-Stunden-Info und Notruf
Einfach im Online-Banking unter Angebote beantragen:
Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)
Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt.
Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.
Der FernWeh-Tarif umfasst alle oben genannten Leistungen und ist ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende. Denn durch die automatische Vertragsverlängerung können Sie auch spontan verreisen und sind dabei immer umfassend geschützt. Egal wie oft oder wohin Sie verreisen – die ersten 45 Tage sind bei jeder Auslandsreise versichert. Dauert eine Ihrer Reisen länger, können Sie gegen einen Aufpreis die Versicherungsdauer um bis zu 730 Tage verlängern.
Versicherte Personen | FernWeh-Tarif |
---|---|
Einzelpersonen bis einschließlich 64 Jahren | Für 10,80 Euro pro Jahr |
Einzelpersonen ab 65 Jahren | Für 46,80 Euro pro Jahr |
Familien (Partner bis 64 Jahren, sowie bis zu acht Kinder bis zu einem Alter von 24 Jahren) | Für 22,80 Euro pro Jahr |
Am Besten gleich im Online-Banking unter Angebote beantragen:
Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:
Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:
R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer Raiffeisenbank Bobingen eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.
Sämtliche Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.