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Einfach im Online-Banking unter Angebote beantragen:
Mit den Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V sind Sie weltweit gut versichert. Diese springen ein, wenn Sie bei Ihrer Auslandsreise medizinische Hilfe brauchen. Die Auslandsreise-Unfallversicherung der R+V bietet zusätzlichen Schutz. Mit dieser Kombination können Sie Ihre Reise unbeschwert genießen.
In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen, beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen häufig keinen 100-prozentigen Schutz im Ausland.
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise.
Die R+V bietet verschiedene Auslandsreise-Krankenversicherungen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Vertragslaufzeiten:
Allgemein gilt: Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.
Bei den Auslandsreise-Krankenversicherungen richtet sich der Beitrag nach dem Alter der zu versichernden Person. Familien können sich zu einem günstigen Beitrag versichern. Reisen über 45 Tage hinaus können gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Personengruppe | Kalenderjahrespolice (JR) und Kalenderjahrespolice Familie (JR)2 | Tarife FernWeh und FernWeh Familie3 Beitrag pro Jahr |
---|---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 14,50 EUR | 10,80 EUR |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 65,00 EUR |
46,80 EUR |
Familie | 34,50 EUR2 |
22,80 EUR3 |
Wenn Sie länger als 45 Tage am Stück verreisen möchten, können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz durch einen zusätzlichen Beitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.
Personengruppe | Verlängerungsbeitrag ab dem 46. Reisetag | Kalenderjahrespolice (JR) und Kalenderjahrespolice Familie (JR)2 | Tarife FernWeh und FernWeh Familie3 Beitrag aufgeschlüsselt |
---|---|---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 2,75 EUR pro Tag | 14,50 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag | 10,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 6,50 EUR pro Tag | 65,00 EUR für die ersten 45 Reisetage + 6,50 EUR für jeden weiteren Reisetag | 46,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 6,50 EUR für jeden weiteren Reisetag |
Familie | Kein Familienbeitrag. Beitrag pro Person und Tag 2,75 EUR |
34,50 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag pro Person | 22,80 EUR für die ersten 45 Reisetage + 2,75 EUR für jeden weiteren Reisetag pro Person |
Wenn Sie nur eine gesetzliche Unfallversicherung haben, sind Sie bei Unfällen im Ausland nicht ausreichend versichert. Damit Sie Ihren Urlaub genießen können, bietet Ihnen die R+V Krankenversicherung AG zur R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung eine spezielle Auslandsreise-Unfallversicherung an, die Sie mit der Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen können.
Personengruppe | Zusätzlicher Beitrag* | Beitrag aufgeschlüsselt |
Gesamter Beitrag Auslandsreise-Krankenversicherung und -Unfallversicherung |
---|---|---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 2,79 EUR |
14,50 EUR für die Krankenversicherung + 2,79 EUR für die Unfallversicherung |
17,29 EUR |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 2,79 EUR |
65,00 EUR für die Krankenversicherung + 2,79 EUR für die Unfallversicherung |
67,79 EUR |
Familie2 | 5,58 EUR |
34,50 EUR für die Krankenversicherung + 5,58 EUR für die Unfallversicherung |
40,08 EUR |
*Bei Reisen über 45 bis 730 Tage müssen Sie zusätzlich einen einmaligen Versicherungsbeitrag für die Auslandsreise-Unfallversicherung zahlen.
Personengruppe | Zusätzlicher Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung | Beitrag aufgeschlüsselt |
---|---|---|
Einzelperson bis 64 Jahre1 | 2,77 EUR |
16,25 EUR Krankenversicherung inkl. Verlängerungsbeitrag + 2,79 EUR für die Unfallversicherung + 2,77 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung |
Einzelperson ab 65 Jahre1 | 4,44 EUR |
71,50 EUR Krankenversicherung inkl. Verlängerungsbeitrag + 2,79 EUR für die Unfallversicherung + 4,44 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung |
Familie2 | 5,54 EUR pauschal | 34,50 EUR + 2,75 Euro pro Tag und Person 5,58 EUR für die Unfallversicherung + 5,54 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung |
Die R+V Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie auch als Kalenderjahrespolice nach Tarif JR (Versicherungsschutz für das laufende Kalenderjahr) sowie in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Bankberater.
Am Besten gleich im Online-Banking unter Angebote beantragen:
Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:
Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de
Ja, denn über die Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland versichert.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG.