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Frau mit einem Tablet am lächeln.

Wahl zur Vertreterversammlung

Mitglieder wählen ihre Vertreter

Wir gehören unseren Mitgliedern. Und jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile, genau eine Stimme: Demokratie pur. Die Mitglieder wählen die Vertreter und bestimmen so aktiv mit, wie es mit ihrer Raiffeisenbank Bobingen eG weitergeht. Die Wahl der Vertreter findet alle vier Jahre statt.

Rechte der Vertreter

  • Stimmrecht: Sie stimmen über zentrale Themen der Bank ab (z. B. Satzungsänderungen, Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat).
  • Informationsrecht: Sie dürfen Auskünfte über relevante Themen verlangen, soweit das gesetzlich und wirtschaftlich zulässig ist.
  • Wahlrecht: Sie wählen die Mitglieder des Aufsichtsrates, der wiederum den Vorstand überwacht.
  • Mitspracherecht: Sie können Anträge einbringen und Diskussionen mitgestalten.
  • Kontrollfunktion: Sie vertreten die Mitgliederinteressen gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat.

 

Pflichten der Vertreter

  • Interessenvertretung: Sie sollen im Sinne aller Mitglieder handeln, nicht nur im eigenen Interesse.
  • Sorgfaltspflicht: Entscheidungen verantwortungsvoll und informiert treffen.
  • Verschwiegenheitspflicht: Vertrauliche Informationen dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Treuepflicht gegenüber der Genossenschaft: Handeln zum Wohl der Bank und ihrer Mitglieder.

 

In unserer Satzung können Sie weitere Aufgaben und Pflichten, sowie nähere Informationen nachlesen. Zudem haben wir für Sie die Wahlordnung zur Vertreterversammlung bereitgestellt.

Satzung

442 KB

Wahlordnung

150 KB

Allgemeines

Vertreterwahl

Die Vertreterwahl findet alle vier Jahre statt. Dafür suchen wir regelmäßig engagierte Mitglieder, die sich als Vertreter aktiv für die Interessen unserer Genossenschaft einsetzen möchten. Als Vertreter gestalten Sie die Entwicklung der Bank mit und nehmen die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder in diesem Gremium wahr.

Nominierung

Jedes Mitglied kann sich für das Amt des Vertreters nominieren lassen. Sprechen Sie hierzu einfach Ihren Berater an. Nach der Nominierung werden Sie vom Wahlausschuss über das weitere Verfahren informiert. Im Anschluss erfolgt die Vertreterwahl durch die Mitglieder.

Hier gibt's mehr Infos